Aufgabenstellung
Sowohl die Leistung als auch die Verfügbarkeit einer Anlage werden zu Beginn des Projektes gefordert, und müssen schließlich nachgewiesen werden.
Häufig gibt es bei AG und AN unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der durchzuführenden Tests während der Abnahme, insbesondere, wenn das Lastenheft keine exakten Vorgaben macht.
Ziel der Maßnahme
Wir legen die aktuellen technischen Regelwerke zu Grunde und definieren projektbezogene Leistung- und Verfügbarkeitstests.
In Abstimmung mit AG und AN führen wir diese Tests dann beim AG durch und bestimmen damit die Leistungsdaten der Anlage, die dann als Basis für eine Abnahme gelten können.
Umfang der Leistungen
Wir definieren dezidiert die durchzuführenden Tests, samt der Durchführung und den notwendigen Voraussetzungen. Wir sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Ergebnisse.